AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGEN MECHTOP AG für Lieferungen und Dienstleistungen


1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (nachfolgend AGB genannt) bilden die Grundlage des Geschäftsverkehrs der Mechtop mit ihren Kunden. Die jeweils gültigen AGB der Mechtop gelten auch bei Zusatz- und/oder Folgeaufträgen des Kunden. Die AGB liegen Offerten und Auftragsbestätigungen bei, können bei der Mechtop angefordert werden und sind über www.mechtop.ch abrufbar.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Abreden in Abweichung der vorliegenden AGB sind für die Mechtop nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.


1.3. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, ist dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB resp. die Vereinbarungen mit dem Kunden nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil der AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Regelung zu ersetzen, die inhaltlich der AGB am nächsten kommt.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Angebote der Mechtop sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Ein Vertrag zwischen der Mechtop und dem Kunden kommt durch Absenden der schriftlichen Auftragsbestätigung, Lieferung der bestellten Ware oder durch Erbringung der Leistung durch die Mechtop zustande.


3. Preis

3.1. Alle Preise verstehen sich mangels anderweitiger Vereinbarung netto, ab Werk, exkl. MWST, ohne Verpackung/Porto/Versand- und Versicherungskosten und in Schweizer Franken. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und anderer Bewilligungen sowie amtliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen.


3.2. Für zusätzliche Leistungen, die nach Zustandekommen des Vertrages durch den Kunden in Auftrag gegeben werden, sind die Preise gemäss „Konditionen Mechtop AG“ definiert.

3.3. Erhöht sich der Materialpreis nach Abgabe des Angebotes durch die Mechtop aufgrund einer Änderung der Berechnungsgrundlage unterliegt dieser dem entsprechenden Aufschlag. Eine angemessene Preiserhöhung erfolgt ausserdem insbesondere (nicht abschliessend) wenn:

 

  • Art und Umfang der vereinbarten Lieferung oder Leistung aufgrund des Kunden eine Änderung erfahren haben;
  • das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Kunden gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren;
  • Mehrkosten der Montagearbeiten, Lager- und Materialverwaltungskosten bei unvorhergesehenen Unterbrechungen infolge bauseitiger Verzögerungen;
  • Überstundenzuschlägen und Zuschlägen für Nacht- Feiertags- und Sonntagsarbeit, die vom Kunden verlangt werden.
  • Nachgewiesene Mehrlieferungen an Arbeit und Material, die in der Offerte oder Auftragsbestätigung nicht aufgeführt sind.



4. Lieferung

4.1. Vereinbarte Lieferfristen sind keine Fixtermine und setzen in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Sämtliche Ansprüche des Kunden inkl. Vertragsrücktritt wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.


4.2. Teillieferungen sind zulässig und sind vom Kunden entgegenzunehmen.



5. Zahlungsbedingungen

5.1. Zahlungen haben innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzüge zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, schuldet der Kunde einen Verzugszins von 7% p.A.


5.2. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung werden Mahngebühren von CHF 25.-- pro Mahnung fällig. Der Vertragsrücktritt, die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und/oder von Schadenersatzansprüchen bleiben von Mechtop vorbehalten.



6. Übergang von Nutzen und Gefahr

6.1. Nutzen und Gefahr gehen bei Vertragsschluss auf den Kunden über, spätestens jedoch im Zeitpunkt, wo die Ware versand- oder montagebereit ist.


6.2. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Kunden. Bei Transporten durch Dritte sind allfällige Transportschäden ausschliesslich beim jeweiligen Transporteuer geltend zu machen.


6.3. Wird der Versand der Ware aus Gründen verzögert oder verunmöglicht, die nicht die Mechtop zu vertreten hat, wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden eingelagert.



7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware inkl. Zubehör geht erst nach vollständiger Zahlung des Preises nebst allfälligen Kosten und Zinsen in das Eigentum des Kunden über. Bis dahin darf er nicht über sie verfügen, insbesondere weder verwenden, einbauen, verkaufen, vermieten oder verpfänden usw. Bei einer Pfändung, Verarrestierung oder Retention muss der Kunde das Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum der Mechtop hinweisen und diese sofort benachrichtigen. Die Mechtop ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten und ohne Mitwirkung des Kunden im zuständigen Register eintragen zu lassen.



8. Gewährleistung und Haftung

8.1. Mängelrügen sind schriftlich unter Angabe der genauen Beanstandung innerhalb von spätestens fünf Werktagen seit Beginn von Nutzen und Gefahr an die Mechtop zu richten. Ungenügende oder verspätete Beanstandungen haben Verwirkung der Mängelrechte zur Folge.


8.2. Die Mechtop hat vor Geltendmachung anderer Mängelrechte stets das Recht auf Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren beträgt zwei Jahre. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr.


8.3. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen lässt oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Mechtop Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.


8.4. Die Mechtop übernimmt keine Garantie für Produkte anderer Hersteller, selbst wenn diese Produkte zusammen mit den Produkten der Mechtop verkauft oder angeboten werden.


8.5. Ohne anderweitige Regelung sind mangelhafte Produkte vom Kunden auf dessen Kosten am Domizil der Mechtop abzugeben.


8.6. Von der Gewährleistung und Haftung der Mechtop ausgeschlossen sind sämtliche Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden und von Mechtop zu vertreten sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von der Mechtop ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten sowie infolge aller anderer Gründe, die nicht die Mechtop zu vertreten hat. Ausgeschlossen sind sodann sämtliche Folgeschäden und mittelbare Schäden.


8.7. Eine allfällige Haftung der Mechtop ist betragsmässig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Liefer- resp. Dienstleistungs-Preises für den jeweiligen Vertrag. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen im gleichen Rahmen eingeschränkt.



9. Vorzeitige Vertragsbeendigung

9.1. Ist eine Lieferung/Leistung der Mechtop aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich oder verletzt dieser eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, ist Mechtop berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Die Mechtop ist diesfalls voll schadlos zu halten, inkl. Entschädigung für entgangenen Gewinn.


9.2. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Kunden ist die Mechtop in jedem Fall voll schadlos zu halten, inkl. Entschädigung für entgangenen Gewinn.



10. Besondere Bestimmungen

10.1. An Plänen, Abbildungen, Zeichnungen, Know-how und sonstigen Immaterialgüterrechten behält sich die Mechtop das Eigentumsund Urheberrecht vor.


10.2. Dem Kunden steht kein Rückbehaltungsrecht der Rechnungsforderung zu. Zur Verrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt und/oder von Mechtop schriftlich anerkannt sind.



11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-Wangen bei Olten. Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht, unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere des Wiener Kaufrechtes vom 11.4.1980).


© Mechtop AG, Wangen b. Olten, Schweiz.01.06.2017 Die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung bleibt vorbehalten.